Hier finden Sie ein paar hilfreiche Tipps zum Thema Brandschutz etc.
Damit so etwas nicht passiert:
Grillen ohne Reue

Grillen ist ein berühmtes Sommervergnügen. Die Feuerwehr gibt Ihnen folgende Tipps, damit aus Grillfreude kein Grillscherz wird:
Benutzen Sie nur einen standsicheren Grill. Achten Sie auf einen feuerfesten Untergrund.
Halten Sie genügend Abstand zu Feld und Wald und anderen brennbaren Materialien. Achten Sie darauf, dass keine Glut vom Wind verweht wird. Halten Sie Löschmittel breit.
Beaufsichtigen Sie Kinder.
Sollte es zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese mit viel Wasser, decken Sie Wunden möglichst keimfrei ab. Sofortige ärztliche Behandlung ist nötig!
Grillen Sie nie in einem Raum ohne Zu- und Abluft (Erstickungsgefahr!).
Abtropfendes Fett kann brennen und das Grillgut entzünden. Auch aus gesundheitlichen Gründen sollte brennendes Fett vermieden werden.
Holzkohle nur mit geeigneten Zündhilfen (Grillanzünder, Pasten usw,) in Brand setzen. Niemals Spiritus, Benzin o.ä. verwenden! Diese können durch Verpuffungen zu schwersten Verbrennungen führen!
Restliche Grillkohle (Asche) erst dann entsorgen, wenn sie wirklich abgekühlt ist. Auch dann nicht in Kartons oder Plastikbehälter schütten (Blecheimer). Im Zweifel Glutreste ablöschen und – wenn möglich – vergraben.
Beim Gasgrill unbedingt darauf achten, dass die Anschlüsse dicht sind. Verbindungsschlauch nicht der Hitze aussetzen. Achten Sie auf die Flamme. Erlöscht diese unbeabsichtigt, kann weiter Gas austreten, welches brand- und explosionsgefährlich ist.
24.08.2009
Insektenspezialisten nun auch in der FFW Michelbach/Bilz
Keine Angst vor schwarzgelben Brummern
Vom 10.-11.07.2009 haben die Kameraden Andreas Fritz und Jürgen Most an einem Qualifikationsseminar für Hornissen- und Wespenschutz an der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg in Reutlingen teilgenommen. In diesem Seminar wurden u.a. Rechtliche und Fachliche Grundlagen sowie Methoden zur Umsiedelung vermittelt, sowie eine Umsiedelung in der Praxis durchgeführt.
Andreas Fritz und Jürgen Most stehen allen Michelbachern Bürgern, welche mit Bienen, Wespen und Hornissen in Bedrängnis kommen, ab sofort mit Rat und Tat zur Seite.
So erreichen Sie uns:
Kdt. André Trocha: 0791-4994011 oder 0160-96996462
Andreas Fritz: 0151-16529482
Jürgen Most: 0172-6071233
Notruf (auch für Wespen/Hornissen): 112
Einige Fälle können unsere Insektenspezialisten bereits am Telefon klären, denn vielen Anrufer hilft es schon eine Beratung zu bekommen. Sollte eine Beratung am Telefon nicht ausreichen, dann kommen unsere Spezialisten selbstverständlich vor Ort und beseitigen die „Gefahr“. Hornissen und Bienen werden in der Regel „umgesiedelt“, Nester der „normalen“ Wespen (die gemeine und die deutsche Art), die laut Bundesartenschutzgesetz nicht geschützt sind, werden in den meisten Fällen abgetötet.
Solche Einsätze sind grundsätzlich keine „Blaulichteinsätze“ und werden bei uns terminiert. Das heißt, es kann je nach Auftragslage bis zu einer Woche dauern, bis ein Spezialist der Feuerwehr ihren „Arbeitsauftrag“ abarbeitet. Bei „Gefahr im Verzug“ kommen wir natürlich noch am selben Tag zu ihnen.
Insekteneinsätze gehören nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr und sind deshalb kostenpflichtig. Was ein Einsatz kostet, hängt von der Einsatzdauer, den eingesetzten Gerätschaften, den gefahrenen Kilometern und der Anzahl der eingesetzten Kräfte ab. Genauere Angaben finden sie in der Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach an der Bilz. Diese wird in naher Zukunft an dieser Stelle veröffentlicht.
Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums tritt in Kraft

Am 18. März 2009 trat die Notrufverordnung in Kraft. Sie ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wurde am 13. Februar 2009 vom Bundesrat gebilligt. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.
Für die Telefondienstanbieter bringt die Notrufverordnung weitere Rechtsklarheit über den Umfang der ihnen obliegenden Verpflichtungen. Weiterhin stellt die Verordnung das Verfahren um, mit dem sie sich über die Lage der Einzugsgebiete der Notrufabfragestellen informieren können. Bislang mussten sie beim Mitbewerber Deutsche Telekom nachfragen, der die Verzeichnisse führte. Künftig wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.
Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobiltelefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es spätestens ab dem 1. Juli 2009 erforderlich sein wird, dass in das Mobiltelefon eine so genannte SIM-Karte eingelegt wird und diese betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen.
Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten waren nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Das führte dazu, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden konnten. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, bestand nicht, da hierbei aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies ändern. Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird.
Quelle: Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 18.03.2009 (http://www.bmwi.de)
Rauchmelder sind Lebensretter

Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor Sie aufwachen, werden Sie durch Rauch bewußtlos. Es droht die Gefahr des Erstickens. Die Feuerwehr rät darum zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern. Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alamiert, dass Rettung möglich ist. Rauchmelder sind daher Lebensretter.
Ihre Kosten mit 25 bis 35 € sind gering.
Rauchmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht deren Ladung zu Ende, gibt der Melder einen entsprechenden Ton ab. Die meisten Rauchmelder funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Dabei wird im Gerät eine Lichtquelle aktiviert. Ist Rauch in einer bestimmten Konzentration vorhanden reagiert der Melder und löst dem Alarm aus.
Ein Rauchmelder pro Wohnung als Mindestschutz zwischen Wohn- und Schlafbereich.
Besser: Rauchmelder vor jedem Schlafbereich und in den Schlaf- und Kinderzimmern.
Bei mehrgeschossigen Gebäuden Rauchmelder auch im Treppenhaus montieren.
Rauchmelder können auch durch Kabel miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
Rauchmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte.
Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.
Kauftipps:
Im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhalten Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern. Verwenden Sie nur optische Rauchmelder, die folgende Merkmale erfüllen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website http://www.rauchmelder-lebensretter.de, die durch den Deutschen Feuerwehrverband e.V. unterstützt wird!